Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Angebote und Verträge zu Produkten und individuellen Editionen der Marke ZEIG HERZ., die durch ALBALTA angeboten werden. Die ZEIG-HERZ.-Website dient vorrangig der Information und Projektanbahnung; konkrete Konditionen ergeben sich zusätzlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist ALBALTA, Inhaberin Antje Paul, Otto-Keiner-Str. 1, 98544 Zella-Mehlis. Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ALBALTA ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Produktdarstellungen auf dieser Website sind keine verbindlichen Vertragsangebote. Ein Vertrag kommt durch individuelle Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Ausführung des Auftrags zustande. Umfang, Ausführung, Stückzahl, Liefertermin und Preis ergeben sich aus den individuell vereinbarten Auftragsunterlagen.
3. Individuelle Ausführungen und Freigaben
Bei personalisierten oder kundenspezifischen Produkten ist die vom Auftraggeber freigegebene Gestaltung Grundlage der Fertigung. Farb-, Material- und Darstellungsabweichungen, die technisch bedingt oder im Rahmen handelsüblicher Toleranzen unvermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt.
4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Logos, Marken, Texte, Motive und sonstige Vorlagen, die er zur Individualisierung bereitstellt, frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen. Er ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen verantwortlich.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich B2B-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls vereinbarter Versand-, Verpackungs- oder Zusatzkosten.
6. Lieferung und Leistungszeit
Liefer- und Fertigungszeiten richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Voraussetzung für den Beginn vereinbarter Produktionsfristen ist insbesondere die rechtzeitige Freigabe aller erforderlichen Daten, Gestaltungen und Muster durch den Auftraggeber sowie die Erfüllung vereinbarter Mitwirkungspflichten.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von ALBALTA. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Prüfung, Mängel und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Kaufleute gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Bei berechtigten Mängeln ist ALBALTA zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
9. Haftung
ALBALTA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
10. Schutzrechte und Gestaltungsleistungen
An eigenen Entwürfen, Produktgestaltungen, Visualisierungen, Mustern und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben die gesetzlichen Schutzrechte bei ALBALTA, soweit nicht ausdrücklich Nutzungsrechte übertragen werden. Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ALBALTA als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.